Die Weiterbildungskommission des WBV
Gemäss Weiterbildungsreglement der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und
Psychotherapie (SGPP) sind die Chefärztinnen und Chefärzte der psychiatrischen Institutionen verantwortlich für die Weiterbildung. Um eine qualitativ hochwertige Weiterbildung sicherzustellen, haben sich die Leiterinnen und Leiter der Weiterbildungsstätten zu einem Weiterbildungsverein zusammengeschlossen.
Für die Organisation der Weiterbildung setzt der Verein eine Weiterbildungskommission (WBK) ein. Die WBK wird vom Vorstand des Weiterbildungsvereins der Psychiatrischen Chefärzte Zürich-, Zentral-, Nord- und Ostschweiz (WBV) eingesetzt und ist ihm gegenüber verantwortlich. In der WBK wird eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Oberärztinnen und den Oberärzten, den Assistenzärztinnen und den Assistenzärzten sowie den niedergelassenen Psychiaterinnen und Psychiatern zum Grundsatz erklärt.
In der WBK sind die Chefärztinnen und Chefärzte bzw. Leitenden Ärztinnen/Leitende Ärzte, Oberärztinnen und Oberärzte und Assistenzärztinnen und Assistenzärzte der angeschlossenen Institutionen sowie die niedergelassenen Psychiaterinnen/Psychiater des Einzugsgebietes des Weiterbildungsvereins vertreten.
Die WBK besteht aus mindestens elf Mitgliedern, und zwar in der Regel
- vier Chefärztinnen/Chefärzte bzw. Leitenden Ärztinnen/Leitende Ärzte
- zwei Oberärztinnen/Oberärzte
- vier Assistenzärztinnen/Assistenzärzte
- zwei niedergelassenen Psychiaterinnen/Psychiater.
- Die Leitung des Weiterbildungssekretariats gehört der WBK als Beisitzerin ohne Stimmrecht an
- Zur fachlichen Beratung und organisatorischen Unterstützung bei ihren Aufgaben kann die WBK bis zu zwei weitere Beisitzer wählen