Facharzt FAQs
Was ist der Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie?
Das Fach Psychiatrie und Psychotherapie ist ein Teilgebiet der Medizin. Es befasst sich mit der Diagnostik, der Therapie und der Prävention sowie der wissenschaftlichen Erforschung psychischer Störungen und Erkrankungen. Struktur und Funktionsweise der Psyche sind eng verflochten mit der sozialen Umwelt und mit biologischen Prozessen im Körper und entwickeln sich durch bewusste und unbewusste innerpsychische Prozesse laufend weiter. Psychiatrie und Psychotherapie beschäftigen sich demnach mit den Vorgängen auf der innerpsychischen, sozialen und biologischen Ebene.
Die verschiedenen Theorien und Modelle der Psychiatrie und Psychotherapie sind sowohl aus den Naturals auch aus den Geisteswissenschaften hergeleitet und erfahren mit deren Entwicklung entsprechende Veränderungen. In einem dialektischen Verhältnis zur Subjektivität der therapeutischen Situation werden die wissenschaftliche Objektivierung der klinischen Arbeit und der interdisziplinäre Austausch gefördert.
Unter den Behandlungsangeboten nimmt die Psychotherapie eine besondere Stellung ein, da sie der Subjektivität und Komplexität des Menschen und seiner Psyche in besonderem Masse Rechnung trägt. Deshalb sprechen wir auch von der Fachärztin oder vom Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Quelle: SIWF: Weiterbildungsprogramm Psychiatrie und Psychotherapie, https://www.siwf.ch/files/pdf7/psychiatrie_version_internet_d.pdf
Wie ist der Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie aufgebaut?
Die Weiterbildung dauert in Vollzeit 6 Jahre und gliedert sich wie folgt:
– mindestens 4 Jahre fachspezifische Weiterbildung (2 Jahre stationär und 2 Jahre ambulant)
– 1 Jahr klinische somatische Medizin («Fremdjahr»)
– Bis zu 1 Jahr Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie («Option»)
Zum Facharzterwerb müssen beide Facharztprüfungen erfolgreich abgeschlossen werden. (Siehe auch https://www.psychiatrie.ch/sgpp/weiterbildung/facharztpruefungen)
Der erste Teil der Facharztprüfung (FAP l) findet einmal zentral pro Jahr statt. Die Prüfung wird schriftlich nach dem Auswahl-Antworten-System durchgeführt (Multiple-Choice-Prüfung) und enthält mindestens 100 Fragen. Es empfiehlt sich den ersten Teil der Prüfung frühestens im vierten Weiterbildungsjahr zu absolvieren, jedoch kann die FAP 1 jederzeit absolviert werden.
Im zweiten Teil der Facharztprüfung legt der Kandidat eine schriftliche Arbeit von 10 bis maximal 20 Seiten vor. Die Arbeit besteht aus einer frei wählbaren Darstellung eines Falles. Die Arbeit stellt ein spezifisches psychiatrisches und / oder psychotherapeutisches, klinisches Problem dar. Sie bringt das Problem in einen weiteren theoretischen Kontext und zitiert die problemrelevante Literatur. Der zweite Teil der Prüfung, FAP 2, darf erst nach bestandener FAP 1 absolviert werden.
Die Weiterbildung ist modular aufgebaut.
Die theoretische Weiterbildung beinhaltet 600 Credits.
- 240 Credits curricularer Basisunterricht in einem regionalen Zentrum für postgradualen Unterricht (z.B. WBV Zürich, Zentral-, Nord- und Ostschweiz, WeBe+, etc.) inkl. Einführungskurse in jedem der drei psychotherapeutischen Modelle (psychoanalytisch, systemisch, kognitiv-verhaltenstherapeutisch)
- 180 Credits curriculare Weiterbildung zur Vertiefung in Psychotherapie i.e.S. in einem der drei Modelle, absolviert in einem regionalen Zentrum für postgradualen Unterricht oder in einem psychotherapeutischen Institut.
- 180 Credits zur Vertiefung des psychiatrisch-psychotherapeutischen Wissens durch Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen (Seminare, Kongresse, Workshops, etc.). Dabei ist mindestens eine Teilnahme am Jahreskongress der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie nachzuweisen.
An Supervisionen müssen folgende folgendermassen Inhalte nachgewiesen werden:
- 150 Stunden Supervision der IPPB. Die psychiatrisch-psychotherapeutische Supervision bezieht sich auf die Integrierten Psychiatrisch-Psychotherapeutischen Behandlungen (IPPB) im stationären und ambulanten Setting.
- 150 Stunden Supervision der Psychotherapie i.e.S. Der Rahmen der Supervisionen der Psychotherapien i.e.S. ist wie folgt definiert: Einzelsupervision (mindestens 15 Stunden) und Kleingruppensupervision (maximal 135 Stunden; maximal 5 Teilnehmerinnen / Teilnehmer)
Eine Supervisionsstunde dauert 45 bis 60 Minuten (analog Credit für die theoretische Weiterbildung).
Zusätzlich sind 30 Stunden Weiterbildungssupervision zu besuchen. Die Weiterbildungssupervision ist zentriert auf die Person der Kandidatin oder des Kandidaten in ihrer oder seiner fachlichen, beruflichen und persönlichen Entwicklung und erfolgt im Einzelsetting (persönliches Coaching). Es handelt sich um eine «geschützte Stunde», deren Inhalt mit der Kandidatin oder dem Kandidaten abgestimmt wird. Sie findet mindestens 6-mal pro Jahr statt, es müssen also insgesamt mindestens 30 Weiterbildungssupervisionen nachgewiesen werden.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss ausserdem die Ausfertigung von mindestens 5 straf-, zivil- oder versicherungsrechtlichen Gutachten und/oder gutachterliche Stellungnahmen unter adäquater Supervision nachweisen.
Die Selbsterfahrung erfolgt in einem anerkannten Psychotherapiemodell. Sie umfasst mindestens 80 Stunden. Eine Selbsterfahrungsstunde dauert 45 bis 60 Minuten.
Quellen
- LUPS: „Weiterbildung Fachärztin / Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie“, https://www.lups.ch/fileadmin/files/pdfs/Jobs-Bildung/WB_Ass_Arzt/Assistenzaerztebroschuere_2020-02_low.pdf
- SIWF: «Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2009, Fachärztin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“, https://www.siwf.ch/files/pdf7/psychiatrie_version_internet_d.pdf
Ist für den Erhalt des Facharzttitels die Teilnahme am Jahreskongress der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie notwendig?
Ja. Für den Erhalt des Facharzttitels Psychiatrie und Psychotherapie ist mindestens eine Teilnahme am Jahreskongress der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie nachzuweisen.
Quelle: SIWF: Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2009, Fachärztin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, https://www.siwf.ch/files/pdf7/psychiatrie_version_internet_d.pdf
Was bedeutet «strukturierte Weiterbildung»?
Gemäss dem Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) müssen Assistenzärztinnen und Assistenzärzten strukturierte Weiterbildung im Umfang von mindestens vier Stunden pro Woche angeboten werden
Beispiele für «strukturierte Weiterbildung» sind:
Kongresse und Jahresversammlungen von Fachgesellschaften mit physischer Präsenz oder als hybride / virtuelle Veranstaltung.
Von den Weiterbildungsinstitutionen organisierte oder anerkannte, moderierte interdisziplinäre Veranstaltungen (auch Online-Veranstaltungen):
- Vorträge und Fallvorstellungen
- Interdisziplinäre Kolloquien
- Klinisch-pathologische Konferenzen
- Morbiditäts-Mortalitäts-Konferenzen
- CIRS-Besprechungen (Critical Incidence Reporting System)
Klinik-interne Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen von fachspezifischen Curricula:
- Vorträge
- Moderierte Fallbesprechungen mit didaktischem Fokus
- Seminare
- Journal Clubs
Weitere Veranstaltungen:
- Praktische Kurse («hands-on» Kurse, ATLS, ACLS, PALS, ALS, etc.)
- Medizinische Simulationskurse (z.B. praktische Skills, Kommunikation)
Weiterbildungen während der klinischen Arbeit:
- Durchführung von Arbeitsplatz-basierten Assessments (Mini-CEX und DOPS, EPAs, und ähnliche)
- Vermittlung von Kompetenzen im Rahmen von EPAs
- Moderiertes Bedside teaching mit didaktischem Fokus
Quelle: SIWF: «Was ist unter strukturierter Weiterbildung zu verstehen?», https://www.siwf.ch/files/pdf18/strukt_wb_d.pdf
Was sind die „Arbeitsplatz-basierten Assessments»?
Unter Arbeitsplatz-basierten Assessments (AbA) versteht man die strukturierte Beurteilung einer ärztlichen Tätigkeit im klinischen Alltag. Da eine einzelne Methode die vielfältigen Aspekte ärztlichen Handelns nicht abbilden kann, kommen unterschiedliche Instrumente wie beispielsweise die Mini Clinical Evaluation Exercise (Mini-CEX), die Direct Observation of Procedural Skills (DOPS) und nun auch die Entrustable Professional Activities (EPA’s) zum Einsatz. Das Prinzip «Beobachten – Festhalten – Feedback geben» ist zentraler Bestandteil aller AbA-Formen.
Quelle: https://www.siwf.ch/weiterbildung/abas.cfm#i110390
Ist eine Ausbildung zum Psychiater immer gleich oder können Schwerpunkte gewählt werden?
Ein/e Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie kann die folgenden Schwerpunkt-Titel erwerben:
- Alterspsychiatrie und -Psychotherapie
- Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie
- Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen
Wo finde ich offene Stellen als Assistenzarzt?
Kliniken und Institutionen im Gebiet des WBV haben die Möglichkeit, ihre Stelleninserate auf unserer Home-Page aufzuschalten (keine Gewähr auf Vollständigkeit) https://wbv-psychiatrie.ch/service/jobboerse/.
Welche Institutionen sind als Weiterbildungsstätten anerkannt?
Auf der Webseite des SIWF können die zertifizierten Weiterbildungsstätten nach verschiedenen Kriterien gesucht werden. Dort finden sich alle zum heutigen Zeitpunkt anerkannten Weiterbildungsstätten mit Angabe des Fachgebietes und dem aktuellen Leiter, welcher für die Weiterbildung zuständig ist. Die an diesen Weiterbildungsstätten absolvierte Weiterbildung ist immer auch EU-richtlinienkonform. Zur Suchmaschine geht es hier: https://www.siwf-register.ch/
Was ist der WBV und was bezweckt er?
Der Weiterbildungsverein (WBV) Psychiatrie und Psychotherapie Zürich, Zentral-, Nord- und Ostschweiz ist ein im Sinne von Artikel 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches gegründeter Verein. Der Zweck des Vereins ist die Organisation des regionalen Angebotes der Weiterbildung zum Facharzt / Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie für Zürich, Zentral-, Nord- und Ostschweiz.
Quelle: https://forum-psychiatrie.ch/_downloads/allgemein/Statuten-WBV-2016-ueberarbeitet-2018.pdf
Gibt es Möglichkeiten sich als Assistenzartzt in die Weiterbildungskommission einzubringen?
In der Weiterbildungskommission wird eine partnerschaftliche, konsenorientierte Zusammenarbeit zwischen den weiterbildungsverantwortlichen Chefärztinnen und Chefärzten sowie den Leitenden Ärztinnen und Ärzten, Oberärztinnen und Oberärzten, niedergelassenen Psychiaterinnen und Psychiatern und Assistenzärztinnen und Assistenzärzten angestrebt. Die Assistenzärzte sind mit vier Vertretern und Vertreterinnen repräsentiert (Quelle https://forum-psychiatrie.ch/wbv/wbk.php) und in der „VAPZ – Vereinigung der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte von Zürich, Zentral-, Nordostschweiz und Aargau“ (VAPZ) organisiert (https://www.vapz.ch).